Leitender Oberstaatsanwalt Christian Petlalski Quelle: Justiz NRW

Liebe Besucherinnen und Besucher,

wir freuen uns, Ihnen unsere Behörde vorstellen zu können. Mit dieser Internetpräsentation möchten wir unsere Aufgaben und Organisationsstrukturen verständlicher machen.

 

Zunächst: Wer ist das, die Staatsanwaltschaft Arnsberg?

Sie ist eine von 19 Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen. Ihr Amtsbezirk umfasst den gesamten Hochsauerlandkreis, aus dem Kreis Soest die Amtsgerichtsbezirke Soest, Warstein und Werl sowie aus dem Märkischen Kreis den Amtsgerichtsbezirk Menden. Diese 3 Kreise über- spannende Zuständigkeit ist historisch zu erklären. Unser Bezirk ist im Kern identisch mit dem früheren Herzogtum Westfalen, das bis zum Beginn des 19.Jahrhunderts zum Erzbistum Köln gehörte, also kurkölnisch war. Deshalb bestehen bis heute im sog. kurkölnischen Sauerland noch enge Verbindungen zu dieser Stadt.

 

Seit wann gibt es die Staatsanwaltschaft Arnsberg?

Anders als die Gerichte ist die Staatsanwaltschaft eine recht junge Einrichtung. Das Königreich Preußen, zu dem das Herzogtum Westfalen und damit Arnsberg seit 1816 gehörte, hat mit Wirkung vom 01. April 1849 Staatsanwaltschaften eingerichtet. Hierzu gehört auch die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Bis dahin war der Richter Ankläger und Richter in einer Person, eine Kombination, die wegen der Gefahr des Missbrauchs der Macht und der fehlenden Unbefangenheit des Richters immer stärker als unerträglich empfunden worden war. Beide Funktionen mußten voneinander getrennt werden.

 

Womit beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft?

Nicht wenige meinen, sie sei für alle Missstände in Staat und Gesellschaft zuständig. Wir freuen uns über diesen Vertrauensbeweis, müssen aber immer wieder sagen: Das Gesetz hat uns als Aufgabe ausschließlich die Verfolgung von Straftaten zugewiesen. Straftaten sind aber nur diejenigen Sachverhalte, die sich unter ein bestimmtes Strafgesetz, sei es im Strafgesetzbuch aufgeführt oder in einem anderen Gesetz, definieren lassen. Alle Lebenssachverhalte, die nicht darunter fallen, dürfen wir nicht in unser Blickfeld nehmen.

 

Wie werden wir tätig?

In den meisten Fällen aufgrund der Vorlage der Akten durch die Polizei, die wiederum in der Regel aus Anlaß einer Strafanzeige eingeschritten ist. Nicht selten werden Strafanzeigen auch direkt bei uns erstattet. Ebenfalls stellen wir Prüfungen an, wenn sich aus den Akten oder aus anderen Quellen, z.B. Zeitungsberichten, Anhaltspunkte für Straftaten ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Petlalski

Leitender Oberstaatsanwalt