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Abteilung I:
Abteilungsleiterin: OStA'in Ocken
In der Abteilung I werden die amtsanwaltlichen Strafsachen des gesamten Zuständigkeitsbereiches bearbeitet.
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Abteilung II :
Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Karlin
Die Abteilung II ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene
- Wirtschaftsstrafsachen
- Politische Strafsachen
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Abteilung III :
Abteilungsleiterin: Oberstaatsanwältin Rosenbaum
Die Abteilung III ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene
- Straftagen gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Jugenschutz- und Familienschutzdelikte
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Abteilung IV :
Abteilungsleiter und stellvertretender Behördenleiter: Oberstaatsanwalt Poggel
Die Abteilung ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene
- Kapital- und Brandsachen
- Organisierte Kriminalität
- Betäubungsmittelverfahren
Haben Sie bereits ein Aktenzeichen unserer Behörde und benötigen lediglich die Telefonnummer der für Sie zuständigen Abteilung oder möchten Sie wissen, welche Abteilung für welche Verfahren zuständig ist?
Dann schlagen Sie im erweiterten Telefonverzeichnis nach, das gleichzeitig Angaben zur Geschäftsverteilung enthält.
Hinweis:
Die für Sie zuständige Abteilung steht vor dem Buchstaben des Aktenzeichens (z.B. 242 Js ..../09, also in diesem Fall die Abteilung 242).