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Abteilung I:
Abteilungsleiterin: OStA'in Ocken
In der Abteilung I werden die amtsanwaltlichen Strafsachen des gesamten Zuständigkeitsbereiches bearbeitet.
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Abteilung II :
Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Karlin
Die Abteilung II ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen Erwachsene
- Wirtschaftsstrafsachen
- Politische Strafsachen
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Abteilung III :
Abteilungsleiterin: Oberstaatsanwältin Rosenbaum
Die Abteilung III ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche und Erwachsene
- Straftagen gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie Jugenschutz- und Familienschutzdelikte
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Abteilung IV :
Abteilungsleiter und stellvertretender Behördenleiter: NN
Die Abteilung ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Kapital- und Brandsachen
- Organisierte Kriminalität
- Betäubungsmittelverfahren
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Abteilung V :
Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Görgün
Die Abteilung ist für die Bearbeitung insbesondere der nachfolgend aufgeführten Strafsachen zuständig.
Zu den in dieser Abteilung zu bearbeitenden Strafsachen zählen insbesondere:
- Allgemeine Strafsachen gegen erwachsene Beschuldigte
- Strafsachen wegen Tätlichen Angriffs bzw. Widerstandes gegen Vollstreckungs- und Rettungs- und Hilfskräfte
Haben Sie bereits ein Aktenzeichen unserer Behörde und benötigen lediglich die Telefonnummer der für Sie zuständigen Abteilung oder möchten Sie wissen, welche Abteilung für welche Verfahren zuständig ist?
Dann schlagen Sie im erweiterten Telefonverzeichnis nach, das gleichzeitig Angaben zur Geschäftsverteilung enthält.
Hinweis:
Die für Sie zuständige Abteilung steht vor dem Buchstaben des Aktenzeichens (z.B. 242 Js ..../09, also in diesem Fall die Abteilung 242).